Für wen ist die familienbegleitende Wochengruppe konzipiert und geeignet?

Das Angebot ist für Familien in Krisen, welche sich momentan in einer kurzfristigen oder längerfristigen Krise befinden und eine Unterstützung und Förderung der Familie sinnvoll ist. Für welche Familien dieses angeboten möglich ist, entscheidet das zuständige Jugendamt. Die Angebote der Familienbegleitenden Wochengruppe basieren auf Freiwilligkeit der Familie und nimmt die Aufträge der Familie und dem zuständigen Jugendamt entgegen. Die Belegung erfolgt meist auf der Grundlage nach Paragraph 27 i.V.m. § 34 SGB VIII sowie § 35 a Abs.1 Nr.4 (fett markierte Paragraphen)

Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige

§ 27 Hilfe zur Erziehung
§ 28 Erziehungsberatung
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
§ 33 Vollzeitpflege
§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 36 Mitwirkung, Hilfeplan
§ 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
§ 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
§ 38 Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge
§ 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
§ 40 Krankenhilfe
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung